Brennstoffe
Wir können nicht nur Ihre Standardbrennstoffe verbrennen!
Als Brennstoffe können, abhängig von der Brennerkonstruktion, flüssige und gasförmige Stoffe mit einem Heizwert >= 3 kWh/kg bzw. kWh/Nm³ zum Einsatz kommen.
Als Spezialist insbesondere für die Verbrennung von Brennstoffen welche z.B. in der Produktion als Reststoff anfallen, können wir Ihnen auch bei außergewöhnlichen Aufgabenstellungen helfen.
Sprechen Sie uns an!
Standardbrennstoffe
Als Standardbrennstoffe bezeichnen wir die im Rahmen der industriellen Feuerungstechnik meistens eingesetzten Brennstoffe Heizöl EL, Heizöl S und Erdgas H.
Die Qualität bzw. Mindestanforderungen der Brennstoffe wird durch DIN-Normen bzw. DVGW-Arbeitsblätter festgelegt:
Heizöl EL |
DIN 51603 Teil 1 |
2003-09 |
Heizöl S |
DIN 51603 Teil 3 |
2003-05 |
Erdgas H |
DVGW G 260 |
1985-08 |
Heizwert der Brennstoffe
Der Heizwert der Brennstoffe beträgt (Anhaltswerte):
Heizöl EL |
11,86 kWh/kg |
Heizöl S |
11,02 kWh/kg |
Erdgas H |
10,35 kWh/Nm³ |
Sonderbrennstoffe
Als Sonderbrennstoffe bezeichnen wir im Rahmen der industriellen Feuerungstechnik meist Brennstoffe, die bei industriellen Verfahren als Neben- oder Abfallprodukt entstehen.
Diese können z.B. flüssig oder gasförmig sein:
- Tierfett
- Knochenfett
- Lösungsmittel
- Wasserstoff
- Brennbare Abgase (z.B. CO-Gas, CO/H2-Gas)
Die Verbrennungskennwerte variieren je nach Verfahren, so dass hier keine allgemeingültigen Daten angegeben werden können.
Abhängig von der Leistung und dem Brennstoff können Genehmigungen nach 1., 4., 13. oder 17. BImschV erforderlich sein.
Brenner, die mit Sonderbrennstoffen betrieben werden sollen, sind stets einer Einzelprüfung zu unterziehen.
Biobrennstoffe
Als Biobrennstoffe bezeichnen wir im Rahmen der industriellen Feuerungstechnik meist Brennstoffe, die CO2-neutral verbrannt werden.
Diese können ebenfalls z.B. flüssig oder gasförmig sein:
- Pflanzenöle
- Palmöl
- Rapsöl
- Sojaöl
- Olivenöl
- Biogas
- Klärgas
- Deponiegas
Die Verbrennungskennwerte variieren je nach Verfahren, so dass hier keine allgemeingültigen Daten angegeben werden können.
Brenner, die mit Biobrennstoffen betrieben werden sollen, sind stets einer Einzelprüfung zu unterziehen.